Gutscheine, welche nach einer bestimmten Zeit nicht eingelöst wurden, können Sie mit e-guma im Nu z.B. jährlich am 31. Dezember ausbuchen. Ein detaillierter Report weist Ihnen den Totalbetrag aller ausgebuchten Gutscheine aus. Diesen Betrag können Sie in Ihrer Buchhaltung vom Gutschein-Konto auf ein Ertragskonto als ausserordentlichen Ertrag verbuchen.
Ausgebuchte Gutscheine können weiterhin eingelöst werden und sind im Einlösereport speziell gekennzeichnet.
Erfahren Sie mehrFragen?
![](https://www.e-guma.ch/wp-content/uploads/2022/03/workshop-1024x683.jpg)
Wenn Sie Fragen zum Ausbuchen Ihrer Gutscheine haben, sind wir jederzeit gerne für Sie da?
Kontaktieren Sie uns