Das österreichische Parlament hat Steuererleichterungen für die Gastronomie, Beherbergung und Kulturbranche beschlossen. Das bedeutet, dass seit dem 1. Juli 2020 für Speisen, Getränke, Übernachtungen sowie kulturelle Veranstaltungen ein reduzierter Steuersatz von 5% gilt. Diese Steuersenkung ist befristet und gilt bis am 31. Dezember 2020.
Was ist zu tun?
In E-GUMA steht Ihnen beim Bearbeiten eines Events zusätzlich der Steuersatz «Inkl. 5% MWST (COVID-19 / reduzierter Mehrwertsteuersatz)» zur Auswahl.
Weisen Sie den reduzierten Steuersatz von 5% den Events, bei welchen der reduzierte Steuersatz angewendet werden darf und welche bis am 31. Dezember 2020 stattfinden, zu.
In folgender Anleitung erfahren Sie mehr zu diesem Thema:
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